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   OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97   

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https://dejure.org/1997,12693
OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,12693)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.06.1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,12693)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 6 W 50/97 (https://dejure.org/1997,12693)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Sozialrechtswegs bei Streit über die Vergütung für die Durchführung eines Hubschrauberrettungsfluges; Kriterien für die Bestimmung des Rechtsweges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 SGG, so daß Ausgangspunkt für die Prüfung folglich die Frage sein muß, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist ( BGHZ 89, 250, 252 [BGH 10.01.1984 - VI ZR 297/81] ; BGHZ 103, 255, 256 f [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] ).

    Vielmehr ist einzig darauf abzustellen, ob der zur Begründung der Klage vorgetragene Sachverhalt und die aus ihm hergeleitete Rechtsfolge von öffentlich-rechtlichen ( sozialrechtlichen ) oder bürgerlich-rechtlichen Rechtssätzen geprägt wird ( BGHZ 103, 255, 257 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] ).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers wie im vorliegenden Fall fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] und BGHZ 102, 280, 283 [BGH 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86] ).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Bei der Bemessung des Beschwerdewertes hat sich der Senat der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19.12.1996 - Az.: III ZB 105/96 - angeschlossen, wonach ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgebend ist und Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 denkbar sind.
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Dieser Grundsatz bestimmt die Auslegung sowohl von § 13 GVG als auch von § 51 SGG, so daß Ausgangspunkt für die Prüfung folglich die Frage sein muß, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt ist ( BGHZ 89, 250, 252 [BGH 10.01.1984 - VI ZR 297/81] ; BGHZ 103, 255, 256 f [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] ).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers wie im vorliegenden Fall fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( GmS-OGB BGHZ 97, 312, 313 f [BGH 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85] und BGHZ 102, 280, 283 [BGH 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86] ).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Dabei ist nicht entscheidend, daß die Klägerin ihren Anspruch auf die zivilrechtlichen Regelungen über die ungerechtfertigte Bereicherung und die Geschäftsführung ohne Auftrag stützt ( vgl. GmS-OGB BGHZ 108, 284, 286 [BGH 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88] ), weil diese auch als öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag erbracht werden kann ( Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, § 51 Rn 14 ).
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Dabei ist auch entgegen der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 10.12.1987 - Az.: 19 U 6312/86 - nicht darauf abzustellen, ob sich die Parteien des Rechtsstreits in einem Subordinationsverhältnis einander gegenüber stehen.
  • LG Köln, 10.01.1991 - 1 S 365/90

    Aufwendungsersatz bei Einsatz eines Rettungshubschraubers L

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.06.1997 - 6 W 50/97
    Der Hinweis auf die Vorschriften der §§ 677, 683 und 812 BGB genügt - anders als in den in VersR 93, 201 und NJW-RR 91, 989 abgedruckten Fällen - indes nicht, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu begründen, weil es vielmehr der zusätzlichen Feststellung bedarf, ob die Durchführung des Rettungseinsatzes an sich privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.
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